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Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als „AGB“) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Veränderungsheldinnen GmbH (im Folgenden bezeichnet als „Anbieterin“), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden bezeichnet als „Kunden“ oder „Teilnehmer“) über die Teilnahme an Yogakursen, Einzelcoachings und Sonderveranstaltungen der Anbieterin.

(2) Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere nicht für Unternehmensworkshops sowie sonstige Leistungen, die von Unternehmen oder sonstigen Organisationen im eigenen Namen gebucht werden. Für diese Leistungen gelten gesonderte Vertragsbedingungen.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. Bestätigung der Anbieterin in Textform maßgebend.

2. Vertragsschluss und Buchung

(1) Verträge zwischen der Anbieterin und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zustande. Die Buchung eines Yogakurses, einer Sonderveranstaltung, einer 5er-/10er-Karte oder einer sonstigen Leistung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. 

(2) Buchungen erfolgen entweder über das Buchungssystem auf der Website der Anbieterin unter https://www.veraenderungsheldinnen.de/ oder vor Ort im Studio. Eine Buchung per E-Mail ist nicht vorgesehen.

(3) Bei einer Buchung über die Website gibt der Kunde sein verbindliches Angebot ab, indem er den jeweiligen Buchungsprozess abschließt und die zahlungspflichtige Buchung bestätigt. Die Annahme durch die Anbieterin erfolgt durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder durch Bereitstellung der gebuchten Leistung.

(4) Bei einer Buchung vor Ort im Studio gibt der Kunde sein verbindliches Angebot durch Anmeldung zu der jeweiligen Leistung ab. Die Annahme durch die Anbieterin erfolgt durch Bestätigung der Buchung vor Ort. Die Zahlung vor Ort erfolgt per Kartenzahlung über SumUp; eine Barkasse wird nicht geführt.

(5) Im Falle eines Einzelcoachings stellt die Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon, in dem Fragen zum konkreten Beratungsangebot, Ablauf und den Zahlungsmodalitäten besprochen werden, ein unverbindliches Erstgespräch und noch kein verbindliches Angebot dar. Nach dem Erstgespräch erstellt die Anbieterin ein individuelles, auf den einzelnen Kunden zugeschnittenes Angebot und lässt es dem Kunden in Textform zukommen. Das Angebot der Anbieterin kann vom Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Angebots angenommen werden. Die Annahme hat in Textform zu erfolgen.

3. Details zum Leistungsangebot

3.1 Umfang des Leistungsangebots

(1) Die Leistungen der Anbieterin umfassen Yogakurse, Einzelcoachings und Sonderveranstaltungen. Yogakurse sind fortlaufend oder regelmäßig stattfindende Kurse, für die der Kunde Einzelkarten, 5er-Karten oder 10er-Karten erwerben kann. Sonderveranstaltungen sind insbesondere Workshops, Seminare oder sonstige Veranstaltungen und Dienstleistungen, die für einen bestimmten oder mehrere Termine gesondert gebucht werden. Einzelcoachings werden individuell zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart.

(2) Die Leistungen der Anbieterin werden in den eigens angemieteten Räumlichkeiten der Anbieterin in Frahmredder 8, 22393 Hamburg erbracht. Die aktuellen Öffnungszeiten, Kurszeiten sowie das Kurs- und Veranstaltungsangebot werden auf der Website (https://www.veraenderungsheldinnen.de/) veröffentlicht und laufend aktualisiert. Änderungen des Leistungsortes oder der Leistungszeiten bleiben vorbehalten, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, die Änderung dem Kunden zumutbar ist und der wesentliche Leistungscharakter nicht verändert wird.

(3) Bei Yogakursen ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten nur bis zum Beginn des jeweiligen Kurses möglich. Nach Kursbeginn besteht kein Anspruch mehr auf Zutritt oder Teilnahme, um einen ungestörten Ablauf des Kurses und die Konzentration der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung besteht nicht, sofern die Verspätung nicht auf einem von der Anbieterin zu vertretendem Umstand beruht.

(4) Bei den Angeboten der Anbieterin handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Die Anbieterin schuldet daher ausdrücklich keinen konkreten Leistungserfolg, insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg auf Seiten des Kunden, sondern lediglich ein Tätigwerden.

(5) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem im jeweiligen Vertrag vereinbarten Umfang.

(6) Voraussetzung für die Einhaltung etwaig vereinbarter Leistungspflichten ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden. Eine Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde.

3.2 Einzelkarten, 5er-Karten und 10er-Karten

(1) Die Anbieterin bietet ihren Kunden neben Einzelkarten sowie 5er-Karten und 10er-Karten an. Diese berechtigen ausschließlich zur Buchung und Teilnahme an regulären Yogakursen. Sie gelten nicht für Einzelcoachings oder Sonderveranstaltungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Einzelkarten, 5er-Karten und 10er-Karten sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung ist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Schwangerschaft, Umzug oder dauerhafte Krankheit) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin möglich.

(3) 5er-Karten sind ab der ersten damit gebuchten Teilnahme für sechs Monate gültig. 10er-Karten sind ab der ersten damit gebuchten Teilnahme für zwölf Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde reguläre Yogakurse nach Verfügbarkeit buchen.

(4) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht genutzte Einheiten. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. In Ausnahmefällen (z. B. bei Schwangerschaft, Umzug oder dauerhafte Krankheit des Kunden) kann die Gültigkeitsdauer um den Zeitraum des Ausfalls kostenfrei verlängert werden. Dies bedarf vorab einer schriftlichen Abstimmung mit der Anbieterin.

(5) Soweit der Kunde eine 5er-Karte, 10er-Karte oder ein sonstiges Nutzungskontingent erwirbt, ohne dass bereits bei Vertragsschluss sämtliche damit zu nutzenden Leistungen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum verbindlich gebucht werden, steht dem Kunden bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu. 

(6) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, insbesondere indem der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist unter Nutzung einer 5er-Karte, 10er-Karte oder eines sonstigen Nutzungskontingents einen Kurs bucht oder daran teilnimmt, kann der Kunde im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen schulden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

3.3 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit der Vertragsbeziehung zwischen Anbieterin und Kunde richtet sich nach der jeweils gebuchten Dienstleistung. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Dies beinhaltet die Zahlung des gesamten Honorars und die Erbringung der entsprechenden Gegenleistung.

(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.

(3) Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Seiten der Anbieterin liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mehr als zwei Mal mit Zahlungen in Verzug geraten ist, Terminabsprachen wiederholt nicht einhält, vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder das Vertrauensverhältnis zwischen Anbieterin und Kunde nachhaltig gestört ist, beispielsweise durch nachhaltige Störung des Coachings. In diesen Fällen werden keine Kosten für das erfolgte Coaching zurückerstattet.

(4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

4. Honorar und Zahlungsmodalitäten

4.1 Yogakurse und Sonderveranstaltungen

(1) Es gelten die zum Buchungszeitraum auf der Website veröffentlichten Preise (https://www.veraenderungsheldinnen.de/).

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise und Gebühren unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei der regulären Onlinebuchung erfolgt die Bezahlung der in Rechnung gestellten Preise oder Gebühren über eines der vom Buchungssystem angebotenen Online-Zahlungssysteme oder per Kreditkarte.

4.2 Einzelcoachings

(1) Für ein Einzelcoaching erhält die Anbieterin das vereinbarte Honorar. Die Abrechnung erfolgt je nach Auftrag pro Stunde oder als Pauschalvergütung (z.B. monatlich/quartalsweise). Individuell vereinbarte Vorauszahlungen sind möglich. Eine vereinbarte Vorauszahlung ist spätestens bis zum dritten Werktag des Rechnungszeitraums zur Zahlung fällig. Wird kein Rechnungszeitraum vereinbart, ist der Rechnungszeitraum im Zweifel ein Kalendermonat.
 

(2) Zusätzliche Leistungen, die über die im Coaching-Vertrag festgelegten und per Pauschalpreis abgedeckten Leistungen hinaus vom Kunden angefordert und von der Anbieterin erbracht werden, werden nach zeitlichem Aufwand und zu den im Coaching-Vertrag geltenden Honorarsätzen und Konditionen erbracht.
 

(3) Die Anbieterin wird dem Kunden eine Rechnung stellen. Die Rechnung wird per E-Mail und/oder per Post an den Kunde versandt.
 

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang ohne Abzug an das auf der Rechnung genannte Konto zu leisten. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung.
 

(5) Gerät der Kunde länger als 10 Tage mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, die weitere Auftragsdurchführung sowie sämtliche Dienstleistungen einzustellen, bis sämtliche fällige Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Anbieterin – einschließlich etwaiger infolge Verzugs entstandener Verzugsschäden und -zinsen – vollständig ausgeglichen wurden.

5. Stornierung und Terminverschiebung

5.1 Reguläre Yogakurse

(1) Kann der Kunde an einem regulären Yogakurs nicht teilnehmen, hat er sich rechtzeitig über das von der Anbieterin bereitgestellte Buchungssystem abzumelden, sodass der Platz für andere Kunden freigegeben werden kann.

(2) Eine Abmeldung ist bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei möglich. In diesem Fall wird eine bereits gebuchte Einheit nicht berechnet bzw. nicht von einer 5er-Karte oder 10er-Karte abgezogen.

 

(3) Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig (also nicht mindestens 24 Stunden vor dem angesetzten Termin) oder gar nicht, wird der Kurs wie eine Teilnahme berechnet. Bei 5er-Karten und 10er-Karten wird in diesem Fall eine Einheit abgezogen.

(4) Sollten bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn weniger als 3 Kunden angemeldet sein, behält sich die Anbieterin das Recht vor, den betroffenen Kurs nicht durchzuführen. Die Anbieterin informiert ihre Kunden darüber per E-Mail oder über das Buchungssystem. In diesem Fall wird der Kurs nicht berechnet; eine bereits gebuchte Einheit wird nicht abgezogen.

5.2 Sonderveranstaltungen

(1) Kann der Kunde an einer Sonderveranstaltung nicht teilnehmen, hat er sich rechtzeitig über das von der Anbieterin bereitgestellte Buchungssystem abzumelden, sodass der Platz für andere Kunden freigegeben werden kann.

(2) Eine Stornierung durch den Kunden ist bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Anbieterin berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen ist die Anbieterin berechtigt, 100 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen.

(3) Dem Kunden steht es frei, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Anbieterin infolge der vorzeitigen Stornierung ein wesentlich geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

(4) Der Kunde ist berechtigt, anstelle seiner Person einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Anbieterin der Teilnahme nicht aus sachlichem Grund widerspricht. In diesem Fall fallen keine Stornierungskosten an.

(5) Sollten bis zu 48 Stunden vor Beginn der Sonderveranstaltung weniger als 5 Kunden angemeldet sein, behält sich die Anbieterin das Recht vor, den betroffenen Kurs nicht durchzuführen. Die Anbieterin informiert ihre Kunden darüber per E-Mail oder über das Buchungssystem. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird. 

5.3 Einzelcoachings

(1) Wird ein Auftrag vor Erbringung des Coachings durch den Kunden abgesagt, kann die Anbieterin für Leistungen, die sie bereits erbracht hat (bspw. Vorbereitung des Coachings), vom Kunden in vollem Umfang die auf diese Leistung entfallende Vergütung verlangen. Darüber hinaus steht der Anbieterin sofern für ein Coaching das Thema sowie der Termin bereits fest vereinbart sind eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % für den jeweiligen Termin zu, wenn eine Einzelsitzung nicht rechtzeitig (als nicht mindestens 24 Stunden vor dem angesetzten Termin) abgesagt wird.

(2) Sollte ein Einzelcoaching durch den Kunden verschoben werden gilt folgendes:

(i) Bei einer nicht rechtzeitigen Verschiebung des Termins (also nicht mindestens 24 Stunden vor dem angesetzten Termin) in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung für den Termin soweit das für den Kunden freigehaltene Zeitfenster durch einen anderen Termin ausgefüllt wird,

(ii) bei einer nicht rechtzeitigen Verschiebung des Termins in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung für den Termin soweit das für den Kunden freigehaltene Zeitfenster nicht durch einen anderen Termin ausgefüllt wird.

(3) Dem Kunden steht es frei, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Anbieterin infolge der vorzeitigen Stornierung ein wesentlich geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Verpflichtung des Kunden, sämtliche Aufwendungen, die die Anbieterin infolge der Auftragserteilung zum Zwecke der Ausführung des Coachings bereits getätigt hat, zu erstatten, bleibt hiervon unberührt.

(4) Wird ein gebuchter Termin wiederholt versäumt ohne rechtzeitige Stornierung, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, wird sie einbehalten und nicht erstattet. 

(5) Wird ein gebuchtes Coaching abgebrochen, fällt dennoch das volle Honorar an und es besteht kein Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Teilnehmer legt ein ärztliches Attest vor.

(6) Die Anbieterin ist bei kurzfristiger Erkrankung berechtigt, ein Coaching abzusagen. In diesem Fall wird zunächst versucht ein Ersatztermin zu finden. Ist dieses nicht möglich, wird die bereits gezahlte Vergütung (inkl. evtl. angefallene Übernachtungs- und Reisekosten) erstattet. 

6. Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Die Teilnahme an Einzelcoachings und Sonderveranstaltungen setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus und beruht auf Kooperation. Für diese Prozesse verspricht die Anbieterin keinen bestimmten Erfolg. Die Anbieterin ist lediglich Prozessbegleiterin und gibt Hilfestellungen, Muster und Anleitungen. Die Umsetzung und das Treffen von Entscheidungen obliegen dem Kunden.

(2) Konzepte, Ideen, Know-how, Entwürfe, Muster, Modelle, konkrete Gestaltungsvorschläge, Audio-/ Videodateien, begleitende E-Mails oder sonstige Vorlagen (im Folgenden: "Unterlagen"), die die Anbieterin dem Kunde vorstellt oder überlässt, deren Erstellung und Umsetzung der Kunde aber nicht bei der Anbieterin beauftragt hat oder die nicht vom Kunde vergütet werden, darf der Kunde nicht Dritten zur Verwendung oder Verwertung überlassen. Die Unterlagen dürfen nur für die eigene Nutzung abgerufen, ausgedruckt und genutzt werden. Die Anbieterin behält sich alle Eigentums- und Urheberrechte an den Unterlagen vor. 

(3) Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.

7. Haftung

(1) Die Anbieterin leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - 

(i) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;

(ii) in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieser Regelung liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von der Anbieterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. 

(2) Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 7.1 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(3) Die Teilnahme an den Yogakursen der Anbieterin setzt voraus, dass der Kunde gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist. Mit der Buchung erklärt der Kunde, dass ihm bewusst ist, dass Yogakurse körperlich anstrengend sein können und er freiwillig in dem Wissen daran teilnimmt, dass die Yogapraxis Risiken wie Verletzungen und Sachverlust nicht ausschließt.

(4) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Teilnahme eigenverantwortlich zu prüfen, ob gesundheitliche Gründe der Teilnahme entgegenstehen und bei bestehenden Erkrankungen, Verletzungen, Beschwerden, einer Schwangerschaft oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen ärztlichen Rat einzuholen. Über gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Durchführung des Angebots relevant sein können, hat der Kunde die Anbieterin vor Beginn der Teilnahme hinzuweisen.

(5) Teilnehmer sind für ihre Garderobe, Wertgegenstände und sonstigen mitgebrachten Gegenständen selbst verantwortlich. Die Anbieterin übernimmt keine Verwahrung oder Beaufsichtigung dieser Gegenstände. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet die Anbieterin nur nach Maßgabe dieser AGB.

(6) Für alle Ansprüche gegen die Anbieterin auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die vorstehenden Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieser Ziffer 7.6 gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden. 

(7) Die angebotenen Dienstleistungen beinhalten insbesondere keine Garantie über etwaige Beschaffenheit der Dienstleistung. Eine Garantieerklärung muss ausdrücklich als solche klassifiziert werden.

(8) Die von der Anbieterin bereitgestellten Muster, Vorlagen und sonstigen Unterlagen dienen der Unterstützung des Kunden und ersetzen keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder therapeutische Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

8. Datenschutz

(1) Es gelten die Bestimmungen der DSGVO. Konkrete Regelungen zum Datenschutz finden sich in den Datenschutzhinweisen der Anbieterin.

(2) Bei einer Änderung der Angaben, vor allem bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse, hat eine Mitteilung per E-Mail an katharina@veraenderungsheldinnen.de zu erfolgen.

9. Sonstige Bestimmungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, mindestens in Textform gem. § 126b BGB (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(2) Maßgeblich für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Kunde aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[Hamburg, Stand der AGB Juni 2026]

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